Das Arbeitsfeld der Personalvermittlung wird von mir aus zwei unterschiedlichen Handlungsperspektiven bearbeitet.

Ist der Auftraggeber ein Arbeit suchender, bemühe ich mich darum, dass ich einen Arbeitsplatz finde, der zu seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten passt.

Ist der Auftraggeber ein Unternehmen auf der Suche nach Personal, suche ich pro-aktiv nach denjenigen, die das Anforderungsprofil erfüllen können.

Dabei stelle ich immer wieder fest, dass Arbeitnehmer nach dem idealtypischen Arbeitsplatz suchen und Arbeitgeber nach dem idealtypischen Arbeitnehmer. Somit gleicht die Suche beider Marktteilnehmer manchmal auch der Jagd nach dem letzten Einhorn. Da diese Jagd nicht Ziel führend ist, denn das letzte Einhorn ist eine Illusion, begleite ich den Prozess der Suche moderierend.

Die Kosten der Vermittlung sind oft über einen Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III abgegolten, denn die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf diesen Gutschein, wenn sie mehr als 6 Wochen arbeitslos sind und Bezüge aus dem Arbeitslosengeld I erhalten.
Bei denjenigen, die ihre Transferleistungen nach dem Arbeitslosengeld II erhalten, im Volksmund Hartz IV, liegt es im Ermessen des Mitarbeiters der Behörde, ob er einen solchen Vermittlungsgutschein zur Verfügung stellen möchte. 

Thomas Häfele